Produktehaftung
Haftung von Herstellern oder Lieferanten für Schäden, die durch fehlerhafte in Verkehr gebrachte Produkte entstehen.
Produktehaftung betrifft Schäden durch Produkte, die beim Inverkehrbringen unsicher oder fehlerhaft sind. In der Schweiz besteht dafür ein besonderes Produktehaftungsregime, das von europäischen Modellen beeinflusst ist, neben allgemeinen Regeln zu Vertrag, Delikt und Gewährleistung. Zu prüfen sind typischerweise Produktqualität im rechtlichen Sinn, Sicherheitsfehler, Schaden und Kausalzusammenhang. Haftbar können Hersteller, Importeure oder Personen sein, die rechtlich wie Hersteller behandelt werden; Einreden und Verjährungs- oder Verwirkungsregeln bleiben wichtig. Produktehaftung unterscheidet sich von blosser Schlechterfüllung oder Unzufriedenheit mit der Qualität, weil sie auf Sicherheitsrisiken mit Personen- oder Sachschäden zielt. Auch Produktesicherheit, Rückrufe und Konsumentenschutz können eine Rolle spielen.