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Produktsicherheitsrecht

Das Produktsicherheitsrecht verlangt, dass in Verkehr gebrachte Waren sicher, rückverfolgbar und bei Risiken korrigierbar sind.

Das Produktsicherheitsrecht verpflichtet Hersteller, Importeure und Händler, nur sichere Produkte in Verkehr zu bringen und Risiken zu überwachen. Es kann Konformitätsbewertungen, Warnhinweise, Gebrauchsanleitungen, Rückverfolgbarkeit, Zusammenarbeit mit Behörden, Rückrufe oder Verkaufsverbote verlangen. Schweizer Regeln sind wegen Marktzugang und bilateraler Handelspraxis stark von europäischen technischen Standards geprägt; massgeblich bleiben jedoch die schweizerischen Pflichten und Zuständigkeiten. Produktsicherheit ist von Produkthaftung zu unterscheiden, auch wenn derselbe Mangel regulatorische und zivilrechtliche Folgen auslösen kann.

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