Produktsicherheitsrecht
Das Produktsicherheitsrecht verpflichtet Hersteller, Importeure und Händler, nur sichere Produkte in Verkehr zu bringen und Risiken zu überwachen. Es kann Konformitätsbewertungen, Warnhinweise, Gebrauchsanleitungen, Rückverfolgbarkeit, Zusammenarbeit mit Behörden, Rückrufe oder Verkaufsverbote verlangen. Schweizer Regeln sind wegen Marktzugang und bilateraler Handelspraxis stark von europäischen technischen Standards geprägt; massgeblich bleiben jedoch die schweizerischen Pflichten und Zuständigkeiten. Produktsicherheit ist von Produkthaftung zu unterscheiden, auch wenn derselbe Mangel regulatorische und zivilrechtliche Folgen auslösen kann.
Im Gesetz definiert
Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.
In Entscheiden besprochen
Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.