Glossar / Unerlaubte Handlungen und zivilrechtliche Haftung (Vertiefung)

Berufliche Sorgfaltspflichtverletzung

Berufliche Fahrlässigkeit betrifft Anwälte, Ärztinnen, Architekten, Revisorinnen, Ingenieure und andere Fachpersonen, deren Tätigkeit anerkannten Standards genügen muss. In der Schweiz kann die Haftung vertraglich, ausservertraglich oder aus besonderen Berufsregeln folgen, je nach Beziehung und Schaden. Erforderlich sind typischerweise Pflicht oder Auftrag, Verletzung des massgebenden Sorgfaltsmasses, Kausalität und Schaden. Fachgutachten spielen häufig eine grosse Rolle. Ein ungünstiges Ergebnis allein begründet keine Haftung; entscheidend ist die Unterschreitung des professionellen Standards.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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