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Berufsgeheimnis

Das Berufsgeheimnis schützt vertrauliche Informationen bestimmter Berufe und kann Offenlegungspflichten im Prozess begrenzen.

Das Berufsgeheimnis erfasst Informationen, die Berufsträgern wie Anwältinnen, Ärzten, Geistlichen oder anderen geschützten Personen im Rahmen ihrer Tätigkeit anvertraut werden. Im schweizerischen Verfahren wirkt es vor allem im Beweisrecht: Geheimnisträger können oder müssen Zeugnis oder Urkundenherausgabe verweigern, vorbehaltlich gesetzlicher Ausnahmen, Einwilligung oder Entbindung durch die zuständige Stelle. Geschützt werden Vertrauen, Privatsphäre und sachgerechte Beratung; zugleich ist eine Abwägung mit Wahrheitsfindung und überwiegenden öffentlichen Interessen nötig.

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