Berufsgeheimnis
Das Berufsgeheimnis erfasst Informationen, die Berufsträgern wie Anwältinnen, Ärzten, Geistlichen oder anderen geschützten Personen im Rahmen ihrer Tätigkeit anvertraut werden. Im schweizerischen Verfahren wirkt es vor allem im Beweisrecht: Geheimnisträger können oder müssen Zeugnis oder Urkundenherausgabe verweigern, vorbehaltlich gesetzlicher Ausnahmen, Einwilligung oder Entbindung durch die zuständige Stelle. Geschützt werden Vertrauen, Privatsphäre und sachgerechte Beratung; zugleich ist eine Abwägung mit Wahrheitsfindung und überwiegenden öffentlichen Interessen nötig.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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