Glossar / Technologie- und Cyberrecht

Profiling

Das schweizerische Datenschutzrecht versteht unter Profiling die automatisierte Bearbeitung von Personendaten zur Bewertung persönlicher Aspekte wie Arbeitsleistung, wirtschaftliche Lage, Gesundheit, Vorlieben, Aufenthaltsort oder Verhalten. Typische Anwendungen sind Kreditwürdigkeitsprüfungen, personalisierte Werbung, Betrugserkennung und algorithmische Risikobewertungen. Erhöhte Risiken entstehen, wenn Profiling umfassend, intransparent oder entscheidungsrelevant ist. Verantwortliche müssen Transparenz, eine geeignete Rechtsgrundlage, Datenminimierung, Sicherheit und Schutz vor unrichtigen oder diskriminierenden Ergebnissen gewährleisten. Das Schweizer Recht unterscheidet in bestimmten Konstellationen gewöhnliches von besonders risikobehaftetem Profiling.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.