Gewinnsteuer
Die schweizerische Gewinnsteuer betrifft vor allem Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und bestimmte weitere juristische Personen mit steuerbarem Reingewinn. Ausgangspunkt bildet regelmässig der handelsrechtliche Abschluss, der nach steuerlichen Vorschriften korrigiert wird, etwa für nicht abzugsfähige Aufwendungen, verdeckte Gewinnausschüttungen und zulässige Verlustvorträge. Bund, Kantone und Gemeinden erheben Gewinnsteuern; kantonale Sätze und Steuerfüsse unterscheiden sich erheblich. Bei internationalen oder interkantonalen Tätigkeiten ist eine Gewinnausscheidung erforderlich, und Doppelbesteuerungsabkommen können Besteuerungsrechte beschränken.
Im Gesetz definiert
Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.
In Entscheiden besprochen
Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.