Willkürverbot
Staatliche Entscheide dürfen nicht offensichtlich unhaltbar, widersprüchlich oder ohne tragfähige Grundlage in Recht und Sachverhalt sein.
Das Willkürverbot hindert Behörden daran, offensichtlich unhaltbar zu entscheiden. Schweizer Gerichte greifen damit grobe Fehler bei Sachverhaltsfeststellung, Auslegung, Ermessensausübung oder Begründung auf, ohne einen Entscheid schon deshalb zu ersetzen, weil eine andere Lösung vorzuziehen wäre. Willkür kann vorliegen, wenn wesentliche Beweise übergangen, Normen widersprüchlich angewendet, sachliche Gründe fehlen oder das Ergebnis stossend ist. Die Schwelle ist hoch: Nicht jeder Rechtsfehler genügt, doch das Verbot bleibt ein grundlegender Schutz vor launenhaftem staatlichem Handeln.