Verhältnismässigkeitsprinzip
Das Verhältnismässigkeitsprinzip ist im schweizerischen Verfassungs- und Verwaltungsrecht zentral. Es verlangt, dass eine staatliche Massnahme ein legitimes öffentliches Interesse verfolgt, zur Zielerreichung geeignet ist, erforderlich bleibt, weil kein milderes gleich wirksames Mittel besteht, und bei Abwägung mit der Belastung zumutbar ist. Die Lehre strukturiert die Prüfung von Grundrechtseingriffen, polizeilichen Massnahmen, Sanktionen, Planungsentscheiden und Ermessensausübung. Vergleichend prägt sie auch die Argumentation im europäischen Menschenrechtsschutz und im unionsrechtlich beeinflussten öffentlichen Recht.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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