Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwaltschaft leitet Strafuntersuchungen, erhebt bei genügender Grundlage Anklage und vertritt das öffentliche Strafverfolgungsinteresse.
Im schweizerischen Strafverfahren führt die Staatsanwaltschaft das Vorverfahren, leitet die polizeilichen Ermittlungen, ordnet bestimmte Zwangsmassnahmen an oder beantragt sie und entscheidet über Einstellung, Strafbefehl oder Anklage. Sie hat belastende und entlastende Umstände zu untersuchen und ist an Legalität und Unparteilichkeit gebunden. Vor Gericht vertritt sie die Anklage und beantragt gegebenenfalls Sanktionen; über Schuld und Strafe entscheidet das Gericht.