Glossar / Finanzmärkte und Effekten

Prospektgenehmigung

Die Prospektgenehmigung ist das Verfahren, in dem eine Prüfstelle einen Wertpapierprospekt vor bestimmten öffentlichen Angeboten oder Zulassungen zum Handel in der Schweiz prüft. Die Prüfung betrifft Vollständigkeit, Kohärenz und Verständlichkeit nach den anwendbaren Offenlegungsvorgaben, garantiert aber weder Anlagequalität noch die Richtigkeit sämtlicher Geschäftsprognosen. Emittenten und Anbieter bleiben für Inhalt und Haftungsrisiken verantwortlich. Ausnahmen können je nach Anlegerkreis, Angebotsgrösse, Instrument oder Transaktionsstruktur greifen. Der Zeitplan ist wichtig, weil Vermarktung, Veröffentlichung und Kotierung davon abhängen können.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.