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Prospektpflicht

Die Prospektpflicht verlangt bei öffentlichen Effektenangeboten oder Handelszulassungen grundsätzlich geprüfte Informationen, sofern keine Ausnahme greift.

Ein Prospekt vermittelt Anlegerinnen und Anlegern wesentliche Informationen über den Emittenten, die Effekten und die Risiken eines Angebots oder einer Handelszulassung. Nach Schweizer Finanzdienstleistungsrecht ist bei öffentlichen Angeboten von Effekten und bei der Zulassung zum Handel an einem Handelsplatz grundsätzlich ein Prospekt erforderlich, sofern keine Ausnahme besteht. Das Dokument muss in vielen Fällen von einer anerkannten Prüfstelle geprüft werden und richtig, vollständig und verständlich sein. Irreführende oder unvollständige Angaben können Haftung auslösen. Bei grenzüberschreitenden Transaktionen sind zusätzlich EU- oder andere ausländische Prospektregime zu prüfen.