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Vertrauensschutz

Ein öffentlich-rechtlicher Grundsatz, der berechtigtes Vertrauen in behördliches Verhalten schützt, wenn danach disponiert wurde.

Der Vertrauensschutz, als Ausprägung von Treu und Glauben, begrenzt staatliches Handeln, das verlässlichem behördlichem Verhalten widerspricht. Im Schweizer Recht ist er bedeutsam, wenn eine Behörde eine klare Auskunft oder Zusicherung erteilt, zuständig ist oder zuständig erscheint, die betroffene Person gutgläubig darauf vertraut und nicht ohne Nachteil rückgängig zu machende Dispositionen trifft. Der Schutz kann Bestand, Übergangsregelungen oder ausnahmsweise Entschädigung bewirken, weicht aber überwiegenden öffentlichen Interessen und rechtmässigen Rechtsänderungen.