Haftentlassung
Die Haftentlassung beendet Untersuchungs- oder Sicherheitshaft vor dem Abschluss des Strafverfahrens, oft unter Ersatzmassnahmen.
Im schweizerischen Strafprozess betrifft die Haftentlassung eine beschuldigte Person, die sich in Untersuchungs- oder Sicherheitshaft befindet. Sie kann bedingungslos erfolgen oder mit Ersatzmassnahmen verbunden werden, etwa Meldepflicht, Ausweis- oder Reisesperre, Kaution, Kontaktverbot oder elektronische Überwachung. Entscheidend ist, ob Haftgründe wie Flucht-, Kollusions-, Wiederholungs- oder Ausführungsgefahr die Freiheitsentziehung noch rechtfertigen. Die Behörden müssen Verhältnismässigkeit, Beschleunigung und eine rasche gerichtliche Überprüfung gewährleisten.