Haftentlassung
Im schweizerischen Strafprozess betrifft die Haftentlassung eine beschuldigte Person, die sich in Untersuchungs- oder Sicherheitshaft befindet. Sie kann bedingungslos erfolgen oder mit Ersatzmassnahmen verbunden werden, etwa Meldepflicht, Ausweis- oder Reisesperre, Kaution, Kontaktverbot oder elektronische Überwachung. Entscheidend ist, ob Haftgründe wie Flucht-, Kollusions-, Wiederholungs- oder Ausführungsgefahr die Freiheitsentziehung noch rechtfertigen. Die Behörden müssen Verhältnismässigkeit, Beschleunigung und eine rasche gerichtliche Überprüfung gewährleisten.
Im Gesetz definiert
Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.
In Entscheiden besprochen
Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.