Glossar / Corporate Governance und Wirtschaftsrecht

Stimmrechtsvertretung

Die Stimmrechtsvertretung ermöglicht Aktionären, Gesellschaftern oder Mitgliedern, ihr Stimmrecht durch eine bevollmächtigte Person auszuüben. In der Schweizer Praxis ist sie besonders bei kotierten Gesellschaften bedeutsam, wo unabhängige Stimmrechtsvertreter und elektronische Weisungen die Teilnahme breit gestreuter Anleger erleichtern. Umfang der Vollmacht, Weisungsform, Widerruf und Interessenkonflikte richten sich nach Gesellschaftsrecht, Statuten und Versammlungsregeln. Sie stärkt die Mitwirkung, setzt aber transparente Informationen und klare Traktanden voraus.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.