Öffentliches Interesse
Das öffentliche Interesse ist eine zentrale Voraussetzung für Grundrechtseingriffe und zahlreiche Verwaltungsakte. In der Schweiz umfasst es von der Rechtsordnung anerkannte Anliegen wie öffentliche Sicherheit, Gesundheit, Raumplanung, Umweltschutz, Sozialpolitik und den Schutz der Rechte Dritter. Es erlaubt staatliches Handeln nicht schrankenlos: Erforderlich sind, soweit nötig, eine gesetzliche Grundlage, ein echter öffentlicher Zweck und Verhältnismässigkeit. Gerichte prüfen, ob das angerufene Interesse legitim und im konkreten Fall genügend gewichtig ist.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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