Glossar / Öffentliches Beschaffungsrecht

Öffentliche Beschaffung

Öffentliche Beschaffung umfasst Planung, Ausschreibung, Prüfung und Zuschlag von Aufträgen, die öffentliche Aufgaben ermöglichen. In der Schweiz betrifft sie etwa Bauprojekte, Informatiksysteme, Beratungsleistungen, medizinisches Material, Transportleistungen und viele weitere Einkäufe. Je nach Auftragswert und Gegenstand gelten unterschiedliche Verfahren und Publikationspflichten. Auftraggeber müssen Anforderungen sachlich festlegen, Eignungs- und Zuschlagskriterien transparent anwenden und Anbieter gleich behandeln. Öffentliche Beschaffung unterscheidet sich vom privaten Einkauf, weil öffentliche Mittel, Marktzugang und Rechtsschutz betroffen sind.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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