Dienstleistungskonzession
Konzession, mit der ein Betreiber eine öffentliche Dienstleistung unter öffentlich-rechtlichen Pflichten und Aufsicht erbringt.
Eine Dienstleistungskonzession überträgt den Betrieb einer im öffentlichen Interesse liegenden Leistung auf eine Konzessionärin oder einen Konzessionär, während staatliche Steuerung erhalten bleibt. In der Schweiz kommt dieses Modell je nach Bundes- oder kantonalem Recht etwa bei Verkehr, Versorgung, Kommunikation und Infrastruktur vor. Die Konzession kann Qualität, Erschliessung, Tarife, Kontinuität, Berichtspflichten, Investitionen und Beendigung regeln. Sie unterscheidet sich von einer blossen Bewilligung, weil häufig öffentliche Dienstleistungspflichten übernommen werden. Vergabeverfahren müssen den Rechtsrahmen, Gleichbehandlung, Transparenz soweit anwendbar und Verhältnismässigkeit wahren.