Unterscheidung zwischen öffentlichem und privatem Recht
Öffentliches Recht regelt staatliche Hoheitsgewalt und öffentliche Interessen; Privatrecht Beziehungen zwischen Privaten, mit Überschneidungen.
Öffentliches Recht betrifft Organisation und Ausübung staatlicher Gewalt, etwa Verfassungs-, Verwaltungs-, Steuer-, Straf- und Verfahrensrecht. Privatrecht ordnet Beziehungen zwischen Privatpersonen, Unternehmen und anderen privaten Akteuren, etwa Verträge, Sachenrecht, Familie und Haftung. In der Schweiz beeinflusst die Unterscheidung Zuständigkeit, Verfahren, Rechtsmittel und die Bedeutung zwingender Normen. Sie ist nicht immer scharf: Staatliche Unternehmen können privatrechtlich handeln, Private öffentliche Aufgaben erfüllen, und Bereiche wie Arbeit, Gesundheit oder Finanzmärkte verbinden Regulierung mit privatrechtlichen Beziehungen.