Kaufsrecht
Ein Kaufsrecht gibt der berechtigten Person die Befugnis, eine Sache durch einseitige Erklärung zu vereinbarten Bedingungen zu erwerben.
Das Kaufsrecht, oft als Kaufoption verstanden, erlaubt der berechtigten Person, ein Objekt innert Frist und nach den vereinbarten Bedingungen durch Ausübung zu erwerben. Anders als das Vorkaufsrecht setzt es keinen vorgängigen Verkauf an eine Drittperson voraus. In der schweizerischen Immobilienpraxis sind Preis, Dauer, Objekt und Ausübungsmodalitäten präzise zu regeln. Bei Grundstücken sind Formvorschriften und eine Vormerkung im Grundbuch bedeutsam, damit das Recht gegenüber späteren Eigentümerinnen wirkt und Beweisprobleme vermieden werden.