Zitatrecht
Das Zitatrecht erlaubt begrenzte Übernahmen geschützter Inhalte zur Erläuterung, Bezugnahme oder Kritik, wenn Umfang und Quelle stimmen.
Das Zitatrecht ist eine urheberrechtliche Schranke, die Ausschnitte aus geschützten Werken ohne Zustimmung erlaubt, wenn das Zitat einem legitimen Zweck dient, etwa Kommentar, Kritik, Veranschaulichung oder wissenschaftlicher Auseinandersetzung. Der Umfang muss durch diesen Zweck gerechtfertigt sein; Quelle und Urheberschaft sind grundsätzlich anzugeben, soweit bekannt. Nach schweizerischem Verständnis muss das Zitat in eine eigenständige Darstellung eingebettet sein und darf das Original nicht ersetzen. Die Regel schützt Meinungsfreiheit, Forschung und Debatte, ohne die wirtschaftlichen Interessen der Urheber auszuhöhlen.