Genehmigung
Die Genehmigung ist die nachträgliche Zustimmung zu einem zunächst unbefugten oder schwebend unwirksamen Rechtsgeschäft.
Die Genehmigung ist besonders wichtig, wenn jemand ohne genügende Vollmacht für einen anderen handelt oder ein Rechtsgeschäft zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung einer berechtigten Person bedarf. Nach schweizerischen privatrechtlichen Grundsätzen kann die Genehmigung den Mangel heilen und den Genehmigenden binden, häufig mit Rückwirkung im Verhältnis der Parteien. Bis zur Genehmigung oder Verweigerung bleibt die Rechtslage oft in der Schwebe. Der Begriff begegnet auch bei beschränkt handlungsfähigen Personen, Organhandlungen und Vertretungssituationen.