Realakt
Im schweizerischen Verwaltungsrecht bezeichnet der Realakt tatsächliches Handeln der Verwaltung, etwa Warnungen, Auskünfte, Kontrollen, polizeiliche Massnahmen, Strassenunterhalt oder Datenbearbeitung. Anders als eine Verfügung regelt er Rechte und Pflichten nicht verbindlich in einem Einzelfall. Realakte können Betroffene dennoch erheblich beeinträchtigen und müssen Gesetzmässigkeit, öffentliches Interesse, Verhältnismässigkeit und Grundrechte beachten. Wo Rechtsschutz nötig ist, kann eine betroffene Person je nach Verfahrensrecht eine anfechtbare Verfügung verlangen oder gerichtlichen Schutz gegen das tatsächliche Handeln suchen.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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