dingliches Recht
Ein Sachenrecht, das unmittelbare Herrschaft über eine Sache vermittelt und grundsätzlich gegenüber jedermann wirkt, nicht nur gegenüber Vertragspartnern.
Ein dingliches Recht ist ein Recht an einer Sache mit unmittelbarer Wirkung gegenüber Dritten. Im schweizerischen Sachenrecht gehören dazu vor allem Eigentum, beschränkte dingliche Rechte wie Dienstbarkeiten und Nutzniessung sowie Sicherungsrechte wie Pfandrechte oder Grundpfandrechte. Dingliche Rechte unterscheiden sich von obligatorischen Ansprüchen, die nur bestimmte Personen verpflichten. Entstehung und Übertragung erfordern regelmässig gesetzlich vorgeschriebene Publizitätsakte, etwa Besitzübertragung bei Fahrnis oder Grundbucheintrag bei Grundstücken. Publizität und Rechtssicherheit prägen das System.