Verwertung von Vermögenswerten
Im schweizerischen Schuldbetreibungs- und Konkursrecht bedeutet Verwertung den Verkauf oder die sonstige Umwandlung von Vermögenswerten in Geld, etwa nach Pfändung, Pfandbetreibung oder im Konkurs. In Betracht kommen Versteigerung, zulässiger Freihandverkauf oder die Einziehung von Forderungen. Das zuständige Amt hat den Wert zu wahren, Rechte Dritter zu beachten und die Verfahrensgarantien einzuhalten. Der Erlös fliesst nach Kosten und gesicherten Ansprüchen in die Verteilung an die Gläubiger.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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