Glossar / Konsumentenschutzrecht

Rückrufpflichten

Schweizer Produktsicherheitsregeln verpflichten Hersteller, Importeure und Händler, Risiken zu beobachten und angemessen zu handeln, wenn ein Produkt Gesundheit oder Sicherheit gefährden kann. Je nach Risiko kommen Warnungen, Vertriebsstopp, Rücknahme aus dem Markt, Rückruf bei Endkunden, Zusammenarbeit mit Behörden und Meldepflichten in Betracht. Die Pflichten unterscheiden sich nach Produktbereich, etwa Lebensmittel, Arzneimittel, Fahrzeuge, Maschinen oder Konsumgüter. Ein Rückruf dient nicht nur dem Rufschutz, sondern auch Compliance, Risikobegrenzung und der Vermeidung zivilrechtlicher Haftung.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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