Glossar / Vertieftes Strafrecht und Strafrechtstheorie

Rückfall

Im Strafrecht bedeutet Rückfall, dass eine Person nach früherer Verurteilung, Strafe oder Intervention erneut Delikte begeht. In der Schweiz können Vorstrafen für Strafzumessung, Legalprognose, bedingte Entlassung und gewisse sichernde Massnahmen Bedeutung haben; erforderlich bleibt eine individuelle Beurteilung. Kriminologisch dient Rückfälligkeit zur Bewertung von Strafvollzug, Bewährungshilfe, Therapie und sozialer Wiedereingliederung. Rechtsordnungen unterscheiden sich darin, ob Wiederholungstaten automatische Strafschärfungen, besondere Aufsicht oder spezialisierte Verfahren auslösen.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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