Anerkennung ausländischer Urteile
Die Anerkennung verleiht einem ausländischen Urteil in der Schweiz Wirkung, vorbehalten Zuständigkeit, Verbindlichkeit und Ordre public.
Anerkennung bedeutet, dass ein ausländisches Urteil in der Schweiz rechtliche Wirkungen entfaltet, etwa Rechtskraft, Statuswirkungen oder die Grundlage für eine Vollstreckung. Schweizer Behörden prüfen, ob das ausländische Gericht nach anerkennbaren Kriterien zuständig war, ob die Entscheidung genügend endgültig oder verbindlich ist und ob Verfahrensfairness sowie schweizerischer Ordre public gewahrt sind. Staatsverträge, besonders im europäischen Verhältnis, können das Verfahren erleichtern. Anerkennung ist von Vollstreckung zu unterscheiden: Zwangsmassnahmen sind nicht immer erforderlich.