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Anerkennung der Vaterschaft

Die Anerkennung der Vaterschaft ist eine formelle Erklärung, mit der ein Mann rechtlich Vater eines Kindes wird, wenn keine Vaterschaft vermutet wird.

Nach schweizerischem Recht begründet die Anerkennung der Vaterschaft ein rechtliches Kindesverhältnis zwischen Vater und Kind, wenn noch keine väterliche Abstammung besteht, typischerweise bei nicht verheirateten Eltern. Die Erklärung erfolgt vor der zuständigen Zivilstandsbehörde und wirkt sich auf Namenfragen, teilweise Staatsangehörigkeit, Erbrecht und Unterhalt aus. Sie regelt nicht automatisch in jedem Fall die elterliche Sorge oder Betreuung. Ist die Vaterschaft bestritten oder unklar, können gerichtliche Verfahren und genetische Gutachten eine Rolle spielen.