Minderung
Die Minderung senkt die vereinbarte Gegenleistung, um einen Mangel oder eine Vertragswidrigkeit der erhaltenen Leistung auszugleichen.
Die Minderung ist ein Gewährleistungsbehelf, bei dem die mangelhafte Leistung behalten, der Preis aber herabgesetzt wird. Im schweizerischen Recht ist sie besonders bei Kauf- und Werkverträgen bedeutsam, wenn Mängel Wert oder Tauglichkeit mindern, eine Rückabwicklung aber nicht nötig oder unverhältnismässig ist. Die Herabsetzung orientiert sich regelmässig am Verhältnis zwischen vertragsgemässem Wert und tatsächlichem Wert. Zusätzlicher Schadenersatz kann hinzukommen, sofern dessen Voraussetzungen erfüllt sind. Rechtzeitige Prüfung und Mängelrüge sind oft entscheidend.