Referenzzinssatz
Der Referenzzinssatz ist ein schweizweit veröffentlichter Richtwert des Mietrechts, der aus Hypothekarzinsverhältnissen abgeleitet wird. Er ist relevant, weil viele Mietzinse teilweise nach Finanzierungskosten beurteilt werden: Ein Anstieg kann eine Mietzinserhöhung stützen, ein Rückgang ein Herabsetzungsbegehren des Mieters, jeweils unter Berücksichtigung weiterer Kosten- und Ertragsfaktoren. Er ist nicht der persönliche Hypothekarzins des Mieters und ändert den Mietzins nicht automatisch. Formelle Mitteilungen und Anfechtungsregeln bleiben zentral.
Im Gesetz definiert
Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.
In Entscheiden besprochen
Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.