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Referenzzinssatz

Der schweizerische Referenzzinssatz dient als Massstab für bestimmte Mietzinserhöhungen oder -senkungen bei Wohn- und Geschäftsmieten.

Der Referenzzinssatz ist ein schweizweit veröffentlichter Richtwert des Mietrechts, der aus Hypothekarzinsverhältnissen abgeleitet wird. Er ist relevant, weil viele Mietzinse teilweise nach Finanzierungskosten beurteilt werden: Ein Anstieg kann eine Mietzinserhöhung stützen, ein Rückgang ein Herabsetzungsbegehren des Mieters, jeweils unter Berücksichtigung weiterer Kosten- und Ertragsfaktoren. Er ist nicht der persönliche Hypothekarzins des Mieters und ändert den Mietzins nicht automatisch. Formelle Mitteilungen und Anfechtungsregeln bleiben zentral.

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