Referendum
In der schweizerischen Verfassungspraxis ist das Referendum ein Kerninstrument der direkten Demokratie und der Gesetzeskontrolle. Gewisse Entscheide müssen obligatorisch dem Volk vorgelegt werden; andere gelangen nur zur Abstimmung, wenn die erforderliche Zahl von Stimmberechtigten oder Kantonen dies fristgerecht verlangt. Auf Bundesebene betrifft das Referendum je nach Kategorie etwa Bundesgesetze, wichtige Staatsverträge und Verfassungsänderungen. Auch Kantone und Gemeinden kennen Referenden nach eigenem Recht. Das Instrument gibt den Stimmberechtigten eine unmittelbare Zustimmungs- oder Vetofunktion.
Im Gesetz definiert
Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.
In Entscheiden besprochen
Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.