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Reformatorischer Entscheid

Ein Urteil, das den angefochtenen Entscheid direkt abändert und durch ein neues Ergebnis ersetzt, statt bloss aufzuheben und zurückzuweisen.

Ein reformatorischer Entscheid hebt den angefochtenen Entscheid nicht nur auf, sondern ersetzt ihn durch eine neue Dispositivregelung. Im schweizerischen Bundesgerichtverfahren ist dies möglich, wenn die Sache spruchreif ist und keine weiteren Sachverhaltsabklärungen oder Ermessensentscheide der Vorinstanz nötig sind. Er kann der beschwerdeführenden Partei unmittelbar Rechtsschutz verschaffen, etwa durch eine andere Anordnung zur Forderung oder Rechtsfolge. Gegenstück ist der kassatorische Entscheid, der aufhebt und meist zurückweist. Ob reformatorisch entschieden wird, hängt vom Aktenstand und der Art des Rechtsfehlers ab.