Flüchtlingsschutz
Flüchtlingsschutz umfasst die Identifikation, Aufnahme und Behandlung von Personen, die den Schutz ihres Herkunfts- oder Aufenthaltsstaats nicht sicher in Anspruch nehmen können. Dazu gehören faire Asylverfahren, Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft, Schutz vor Refoulement, Familieneinheit, grundlegende soziale Rechte und gegebenenfalls vorläufige oder subsidiäre Schutzformen. Die Schweiz wendet ihr Asylrecht im Rahmen der Flüchtlingskonvention, europäischer Menschenrechtsstandards und weiterer internationaler Verpflichtungen an. Schutz beseitigt nicht jede Migrationskontrolle, doch Entscheide müssen individuell, rechtmässig und überprüfbar sein.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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