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Flüchtlingseigenschaft

Die Flüchtlingseigenschaft anerkennt Schutzbedarf wegen begründeter Furcht vor Verfolgung aus rechtlich geschützten Gründen.

Das schweizerische Recht folgt dem zentralen internationalen Verständnis des Flüchtlingsschutzes: Eine Person kann als Flüchtling anerkannt werden, wenn ihr ernsthafte Nachteile oder eine begründete Furcht vor Verfolgung drohen, etwa wegen Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe oder politischer Anschauung. Die Anerkennung führt nicht immer automatisch zu Asyl, weil Ausschlussgründe oder Verhalten nach der Ausreise relevant sein können. Die Flüchtlingseigenschaft ist wichtig für Aufenthalt, Familiennachzug, Reisedokumente und Schutz vor Refoulement. Erforderlich ist eine individuelle Prüfung von Glaubhaftigkeit, Risiko und Herkunftslage.