Registerschuldbrief
Ein entmaterialisierter schweizerischer Schuldbrief, der im Grundbuch geführt und durch Eintragung statt durch Übergabe eines Titels übertragen wird.
Der Registerschuldbrief ist die moderne, titellose Form des schweizerischen Schuldbriefs. Das gesicherte Recht entsteht und wird durch Eintragungen im Grundbuch übertragen; ein Wertpapier muss daher weder ausgestellt noch übergeben werden. Dadurch entfallen Risiken des Verlusts, Diebstahls und der aufwendigen Verwahrung, während die Sicherungsfunktion des Schuldbriefs erhalten bleibt. In der Immobilienfinanzierung ist er heute sehr verbreitet. Entscheidend bleiben die Richtigkeit der Grundbucheinträge und die Regeln über den guten Glauben.