Umzug des Kindes
In der Schweiz darf ein Elternteil nicht jeden Umzug mit dem Kind einseitig bestimmen. Beeinträchtigt der Wohnsitzwechsel die Ausübung der elterlichen Sorge, die Betreuung, Schule oder den Kontakt zum anderen Elternteil erheblich, braucht es die Zustimmung des anderen Sorgerechtsinhabers oder einen Entscheid der zuständigen Behörde beziehungsweise des Gerichts. Massgeblich ist das Kindeswohl, nicht eine Sanktion gegen einen Elternteil. Zu prüfen sind Stabilität, Gründe des Umzugs, Betreuungslösung, Distanz, Sprach- oder Schulwechsel und die Erhaltung wichtiger Beziehungen.
Im Gesetz definiert
Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.
In Entscheiden besprochen
Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.