Wegweisungsverfügung
Eine Wegweisungsverfügung verpflichtet eine ausländische Person, die Schweiz zu verlassen, etwa nach Bewilligungsverlust oder rechtswidrigem Aufenthalt.
Eine Wegweisungsverfügung ist ein Verwaltungsentscheid, der eine ausländische Person verpflichtet, die Schweiz meist innert bestimmter Frist zu verlassen. Sie kann nach Verweigerung, Ablauf oder Widerruf einer Bewilligung, nach Abweisung eines Asylgesuchs oder bei rechtswidrigem Aufenthalt ergehen. Zu beachten sind Verfahrensgarantien, Verhältnismässigkeit, Familienleben, das Rückschiebungsverbot und allfällige Rechtsmittel. Erfolgt keine freiwillige Ausreise, können Vollzugsmassnahmen folgen, einschliesslich Haft unter gesetzlich geregelten Voraussetzungen. Die Wegweisung ist von der straf- oder sicherheitsrechtlichen Landesverweisung zu unterscheiden, auch wenn beide zur Ausreise führen können.