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Mietzins

Der Mietzins ist das Entgelt für den Gebrauch des Mietobjekts und kann nach schweizerischem Recht auf Missbrauch geprüft werden.

Der Mietzins ist die meist periodische Zahlung, die Mieterinnen und Mieter für den Gebrauch des Mietobjekts schulden. In der Schweiz ist er bei Wohn- und Geschäftsräumen nicht allein Marktsache: Missbräuchliche Mietzinse können angefochten werden, und Erhöhungen unterliegen formellen Anforderungen. Vom Mietzins zu unterscheiden sind Nebenkosten, Kautionen, Verzugszinsen und Entgelte für Zusatzleistungen. Zahlungsdatum, Konto und Folgen eines Rückstands sollten im Vertrag klar festgehalten sein.