Mietzins
Der Mietzins ist die meist periodische Zahlung, die Mieterinnen und Mieter für den Gebrauch des Mietobjekts schulden. In der Schweiz ist er bei Wohn- und Geschäftsräumen nicht allein Marktsache: Missbräuchliche Mietzinse können angefochten werden, und Erhöhungen unterliegen formellen Anforderungen. Vom Mietzins zu unterscheiden sind Nebenkosten, Kautionen, Verzugszinsen und Entgelte für Zusatzleistungen. Zahlungsdatum, Konto und Folgen eines Rückstands sollten im Vertrag klar festgehalten sein.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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