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Renvoi im internationalen Privatrecht

Lehre zur Frage, ob ein Verweis auf ausländisches Recht auch dessen Kollisionsrecht umfasst und zurück- oder weiterverweist.

Renvoi entsteht, wenn das Kollisionsrecht des angerufenen Staates auf ausländisches Recht verweist und zu klären ist, ob damit nur das Sachrecht oder auch das ausländische Kollisionsrecht gemeint ist. Verweist dieses zurück, spricht man von Rückverweisung; verweist es auf eine dritte Rechtsordnung, von Weiterverweisung. Das schweizerische internationale Privatrecht lässt Renvoi nur gezielt zu und berücksichtigt Rechtssicherheit, Parteierwartungen und Zweck der Anknüpfung. Bedeutung hat die Figur besonders bei Status-, Familien- und Erbschaftsfragen.

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