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Stellvertretung

Stellvertretung erlaubt einer Person, für eine andere rechtsgeschäftlich zu handeln, sodass die Wirkungen unter Voraussetzungen direkt diese treffen.

Stellvertretung ist ein zentrales privatrechtliches Instrument, bei dem eine Vertreterin oder ein Vertreter Willenserklärungen für eine andere Person abgibt oder entgegennimmt. Handelt die Vertretung im Rahmen ihrer Befugnis und tritt sie, soweit erforderlich, als solche auf, entstehen die Rechtswirkungen direkt bei der vertretenen Person. In der Schweiz ist Stellvertretung im Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht, Familien- und Erwachsenenschutz sowie im Verfahren wichtig. Die Befugnis kann aus Gesetz, Organstellung, behördlicher Anordnung oder Vollmacht folgen.

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