Glossar / Sachen- und Grundstückrecht (Fortgeschritten)

Rückkaufsrecht

Das Rückkaufsrecht gibt der ursprünglichen Verkäuferin oder einer anderen berechtigten Person die Möglichkeit, ein Objekt unter festgelegten Bedingungen zurückzukaufen. Es dient etwa der Sicherung langfristiger Interessen bei Arealentwicklungen, Familienregelungen oder Geschäften mit öffentlichem Zweck. In der Schweiz müssen bei Grundstücken Preis, Dauer, Auslöser und Ausübung sorgfältig geregelt werden. Formvorschriften und Vormerkung im Grundbuch sind wichtig, wenn das Recht auch gegenüber Rechtsnachfolgern wirken soll. Anders als das Vorkaufsrecht setzt es keinen Drittverkauf voraus.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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