Glossar / Obligationenrecht

Wandelung / Vertragsaufhebung

Die rückwirkende Vertragsaufhebung ist ein Rechtsbehelf, der nicht nur künftige Pflichten beendet, sondern bereits ausgetauschte Leistungen rückabwickelt. Im schweizerischen Obligationenrecht begegnet sie etwa bei Mängeln im Kaufrecht, Verzug, Irrtum, Täuschung, Drohung oder vertraglichen Aufhebungsrechten. Die Folgen hängen vom Aufhebungsgrund ab: Empfangene Leistungen sind zurückzugeben, Nutzungen oder Wertverluste auszugleichen und Schadenersatzfragen gesondert zu prüfen. Zu unterscheiden ist sie von der ordentlichen Kündigung, die bei Dauerschuldverhältnissen regelmässig nur für die Zukunft wirkt.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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