Ethikkommission für Forschung
In der Schweiz benötigen Projekte der Humanforschung in der Regel vor Beginn die Prüfung durch die zuständige Ethikkommission. Diese beurteilt Teilnehmendeninformation, Einwilligung, Risiken und Nutzen, Umgang mit Daten und Proben, Versicherung oder Entschädigung sowie wissenschaftliche Qualität. Sie ist von Sponsor und Forschenden unabhängig. Eine Bewilligung ersetzt nicht die laufenden Pflichten der Forschenden, etwa Sicherheitsmeldungen und das Recht der Teilnehmenden auf Widerruf. Die Prüfung stärkt Vertrauen in klinische Studien, Biobanken und Gesundheitsforschung.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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