Aufenthalt
Der Aufenthalt ist ein tatsächlicher Begriff: Er bezeichnet den Ort, an dem eine Person lebt oder sich vorübergehend oder dauerhaft aufhält. Im schweizerischen Recht ist er vom Wohnsitz zu unterscheiden, der den rechtlichen Mittelpunkt der Lebensbeziehungen bildet und häufig Zuständigkeiten bestimmt. Aufenthalt kann dennoch für Einwohnerregister, Migrationsrecht, Zustellung, Steuern und Sozialversicherungen relevant sein. Da verschiedene Rechtsgebiete den Begriff unterschiedlich verwenden, kommt es stets auf den konkreten Normzusammenhang an.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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