Aufenthaltsbewilligung
Eine Aufenthaltsbewilligung erlaubt ausländischen Personen den Aufenthalt in der Schweiz für einen bestimmten Status, Zweck und Zeitraum.
Eine schweizerische Aufenthaltsbewilligung hält fest, auf welcher Rechtsgrundlage eine ausländische Person bleiben darf, etwa Erwerbstätigkeit, Studium, Familiennachzug, Schutz oder Niederlassung. Die Bewilligungsart beeinflusst Dauer, Verlängerung, Arbeitsmarktzugang, Mobilität, Familienrechte und Integrationsanforderungen. EU/EFTA-Angehörige profitieren von besonderen Freizügigkeitsregeln; Drittstaatsangehörige unterliegen bei der Erwerbstätigkeit meist strengeren Zulassungskriterien und Kontingenten. Nicht jede Änderung ist automatisch gedeckt: Kantonswechsel, Arbeitgeberwechsel oder Wegfall des Aufenthaltszwecks können Meldung oder Bewilligung erfordern.