Rückerstattung
Rechtliche Rückabwicklung einer Leistung oder eines Vorteils durch Herausgabe des Empfangenen oder Ersatz seines Werts.
Rückerstattung bezeichnet die Wiederherstellung der berechtigten Vermögenslage durch Rückgabe eines erlangten Vorteils. Im schweizerischen Privatrecht erscheint sie etwa bei ungerechtfertigter Bereicherung, Rückabwicklung ungültiger oder aufgehobener Verträge, Herausgabe von Sachen oder Abrechnung fremder Vorteile. Möglich ist Naturalrestitution, wenn der Gegenstand zurückgegeben werden kann, oder Wertersatz. Anders als Schadenersatz richtet sich die Rückerstattung in erster Linie auf den empfangenen Vorteil, nicht zwingend auf den gesamten Schaden der anspruchstellenden Person.