Wiederherstellung einer Frist
Im schweizerischen Zivilprozess ist die Wiederherstellung einer Frist ein ausserordentliches Mittel, wenn eine Partei eine prozessuale Frist trotz fehlenden oder entschuldbaren Verschuldens versäumt hat. Das Gesuch ist in der Regel rasch nach Wegfall des Hindernisses zu stellen; zugleich muss die versäumte Prozesshandlung nachgeholt werden. Die Wiederherstellung schützt den Zugang zum Gericht, wahrt aber Rechtssicherheit und geordneten Verfahrensablauf. Blosses Vergessen, Arbeitsüberlastung oder nachträgliche Reue über eine Prozessstrategie genügen normalerweise nicht.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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