Anzeigepflichtverletzung
Im Versicherungsrecht bezeichnet Reticence beziehungsweise Anzeigepflichtverletzung eine unrichtige oder unvollständige Erklärung über erhebliche Risikotatsachen vor Vertragsabschluss. In der Schweiz geht es typischerweise um falsche, lückenhafte oder irreführende Antworten auf Fragen des Versicherers. Entscheidend ist, ob der verschwiegene oder falsch dargestellte Umstand für die Risikoprüfung wesentlich war. Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, kann der Versicherer den Vertrag kündigen und Leistungen für damit zusammenhängende Schäden verweigern oder kürzen. Massgeblich bleiben Kausalität, Fristen und Vertragsbedingungen.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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