Angemessenheitskontrolle
Prüfung, ob ein rechtmässiger Verwaltungsentscheid im Ermessen sachgerecht, zweckmässig und ausgewogen ist.
Die Angemessenheitskontrolle geht über die Rechtskontrolle hinaus und fragt, ob ein zwar rechtmässiger Entscheid sachgerecht, zweckmässig und ausgewogen ist. Sie betrifft Ermessens- und Zweckmässigkeitsentscheide der Verwaltung, etwa die Wahl zwischen mehreren gesetzlich zulässigen Massnahmen. Im schweizerischen Recht können Verwaltungsbeschwerdeinstanzen die Angemessenheit teils prüfen; Gerichte verfügen häufig nur über beschränkte Kognition, sofern das Gesetz keine volle Überprüfung vorsieht. Auch ohne Angemessenheitskontrolle bleiben Ermessensmissbrauch, Ermessensüberschreitung, Verhältnismässigkeit, Gleichbehandlung und korrekte Interessenberücksichtigung rechtlich überprüfbar.