Glossar / Verwaltungsverfahren

Rechtskontrolle

Die Rechtskontrolle fragt, ob die Behörde im Rahmen ihrer Zuständigkeit gehandelt und das anwendbare Recht beachtet hat. Im schweizerischen Verwaltungsverfahren umfasst sie typischerweise Zuständigkeit, Verfahrensgarantien, richtige Sachverhaltsfeststellung, Auslegung und Anwendung von Rechtsnormen, Gleichbehandlung, Verhältnismässigkeit und Grundrechte. Gerichte prüfen Rechtsfragen grundsätzlich frei, üben aber bei technischem Fachwissen oder Ermessensspielräumen der Verwaltung teils Zurückhaltung. Wird Rechtswidrigkeit festgestellt, kann der Entscheid aufgehoben, geändert oder zur neuen Beurteilung zurückgewiesen werden.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.